BDSG – Praxiskommentar für die Wirtschaft

von Dr. Carlo Piltz

2017,  356 Seiten, ISBN 978-3-8005-1654-4, Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, 89,– €

cover(rlm) Der Praxiskommentar für die Wirtschaft „BDSG“ von Carlo Piltz ist für Datenschützer interessant die für private Unternehmen tätig sind. Der Band hat 356 Seiten, ist in der ersten Auflage 2018 erschienen und kann für 89,- Euro erworben werden.

Wie der Bei-Titel vorgibt, ist der Kommentar weniger für Mitarbeiter öffentlicher Stellen gedacht, kommentiert werden die Paragraphen des BDSG die für die Privatwirtschaft bedeutsam sind. So werden die §§ 4 (Videoüberwachung, 22 Seiten lang) und 26 (Beschäftigtendatenschutz,30 Seiten lang) BDSG ausführlich und praxisnah kommentiert. Die Kommentierung orientiert sich stark am Aufbau des Gesetzes und geht alle Regelung der Reihe nach durch. In Fußnotenform werden viele weiterführende Beleg angeführt, hier stets angegeben, ob sich die Literaturverweise noch auf die alte Gesetzeslage beziehen oder auf die neue. Die Formulierungen versuchen sich auch an Nicht-Juristen zu wenden, und versucht den Spagat zwischen sprachlicher Verständlichkeit und juristischer Genauigkeit zu schaffen.

Die Bereiche §§ 5 bis 16, 23, 25, 36 und 45 bis 85 BDSG werden nicht kommentiert, was im Inhaltsverzeichnis transparent aufgeführt ist. Stattdessen wird nur der Gesetzestext abgedruckt.

Eine „einsteigerfreundliche“ Einleitung (12 Seiten lang) rundet das – in meinen Augen – gelungene Werk ab. Die Einleitung sollten Sie vorab lesen, sie gibt wichtige Hinweise.

Mir persönlich hat dieses Buch den Einstieg in das neue BDSG geebnet und auch jetzt schaue ich ab und zu hinein, besonders wenn es mir um praktische Hinweise geht oder ich einen schnellen Überblick brauche. Dem Umfang geschuldet kann das Werk keine tiefergehenden Fragen klären, was zum Redaktionsschluss der ersten Auflage ohnehin nur bedingt möglich war, aufgrund der vielen bestehenden Unklarheiten. Für mich ein klarer Vorteil: das Buch kann gut „im Ganzen“ gelesen werden, so dass sich für mich auch ein Mehrwert ergeben hat, den ich nicht missen möchte (manchmal ist weniger eben doch mehr).

Wer das Buch jetzt kaufen will, dem sei jedoch angeraten die 2. Auflage abzuwarten. Das Bundes-Verwaltungsgerichtsurteil zur Videoüberwachung ist nicht beinhaltet, genauso wenig wie die Neuerungen zum Schwellenwerterhöhung der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Erleichterungen der Schriftformerfordernisse bei § 26 BDSG. Des Weiteren sind in diesen intensiven zwei Jahren auch viele andere Dinge passiert, die sicherlich in einer Neuauflage Berücksichtigung finden.

Nichtsdestotrotz ist gerade der Abschnitt zum Beschäftigtendatenschutz gut lesbar und jedem ans Herz gelegt, der hier einen schnellen Zugang benötigt.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass der Autor einen Web-Blog (https://www.delegedata.de/) herausgibt, der auch lesenswert ist, wenn man den Kommentar nicht besitzt. (rlm)

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-lit.de/kBMn67
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