EU-Datenschutz-Grundverordnung und BDSG-neu – Kompaktkommentar

von Däubler, Wolfgang; Wedde, Peter; Weichert, Thilo; Sommer, Imke

BUND Verlag, 2018, 1379 S., ISBN 978-3-7663-6615-3, 99,– €

Die Schwerpunkte dieses sehr umfangreichen Kompaktkommentars liegen insbesondere auf dem Beschäftigtendatenschutz, den Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf Interessenvertretungen der Beschäftigten und der Umsetzung der Betroffenenrechte. Neben der DSGVO und dem am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind – auch wenn der Titel des Kommentars dies verschweigt – weitere bereichsspezifische Regelungen, die insbesondere – aber nicht nur – im Beschäftigtendatenschutz relevant sind, aufgeführt wurden. Hierzu gehören Auszüge aus dem Telemediengesetz (TMG), das Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) und das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) sowie im Anhang unkommentiert einzelne Paragraphen aus dem UWG (§ 7, der als Umsetzung von Art. 13 der ePrivacy-Richtlinie, hier im Kommentar TK-DS-Richtlinie genannt weiterhin gültig ist), dem StGB (§ 203) und dem KunstUrhG (§23).

Etwas unpraktisch ist auch hier, dass die die DSGVO ergänzenden Paragraphen des neuen BDSG nicht direkt hinter den entsprechenden Artikeln kommentiert werden, sondern erst die DSGVO und dann das BDSG kommentiert wird. Dies führt zu einem höheren Aufwand beim Blättern, was aber dem Inhalt der Kommentierungen keinen Abbruch tut.

Beim der Kommentierung des TMG ist etwas irritierend, dass die ePrivacy-Verordnung (ePrivVO) in der Fassung des Entwurfs der EU-Kommission abgedruckt wird. Da es bereits im Oktober 2017 eine Entscheidung des EU-Parlaments mit einer abgeänderten Fassung des Kommissionsentwurfs gibt und derzeit noch gar nicht absehbar ist, wie die ePrivVO nach den Trilog-Verhandlungen aussehen wird, wäre dieser Abdruck an dieser Stelle entbehrlich gewesen. Erfreulich ist bei der Kommentierung des TMG aber, dass jeweils angegeben wird, ob die jeweilige Regelung auf der durch die DSGVO abgelöste EU-Datenschutzrichtlinie und/oder auf der durch die DSGVO nicht berührte ePrivacy-Richtlinie basiert. Dies erleichtert die Einschätzung, ob eine Regelung des TMG durch die DSGVO verdrängt wird oder nicht.

Beim UKlaG und dem SÜG gibt es jeweils eine umfassende Einführung. Kommentiert werden aber nur die für die Thematik Datenschutz relevanten Paragraphen, was der Übersichtlichkeit dient.

Nicht nur durch den Verlag, sondern auch durch den Inhalt wird deutlich, dass die Zielgruppe dieses Kommentars betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, und Betriebs- und Personalräte sowie Personalabteilungen sind. Aber auch allen, die aus anderen Gründen am Beschäftigtendatenschutz interessiert sind, ist dieser Kommentar sehr zu empfehlen.

(Erstabdruck dieser Buchbesprechung in der externer Link DANA 3/2018, S. 161)

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