Datenschutzrecht – Kommentar – Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutzgesetze der Länder, Bereichsspezifischer Datenschutz – 61. EL

Dr. Lutz Bergmann (), Roland Möhrle, Prof. Dr. Armin Herb

Loseblattsammlung, Stand Januar 2021 (61. Ergänzungslieferung), 3 Ordner, ca. 2330 S., ISBN 978-3-415-00616-4,  RICHARD BOORBERG VERLAG, 96,00 €

Cover der Loseblattsammlung Datenschutzrecht von Bergmann, Möhrle, HerbNeu: 61. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2021) berücksichtigt.

Der Kommentar „BMH“ wie dieser Kommentar bei DatenschutzjuristInnen oft abgekürzt wird, ist bereits seit vielen Jahren ein Standardwerk nicht nur für JuristInnen im Bereich des Datenschutzrechts.

Bedingt durch die im Mai 2016 verkündete und seit dem 25. Mai 2018 anzuwendende EU-Datenschutz-Grundverordnung (externer LinkDSGVO) wurde die Struktur der Loseblattsammlung mit den vergangenen Ergänzungslieferungen vollständig umgestellt. Am Anfang steht nun eine ausführliche Darstellung der Systematik des Datenschutzrechts in Europa. Teil II stellt die DSGVO dar und kommentiert sie, es folgen das BDSG und dessen Kommentierung. Teil V enthält die Landesdatenschutzgesetze und das Datenschutzrecht der beiden großen christlichen Kirchen. Das externer LinkDatenschutzrecht des Katholischen Bistums
der Alt-Katholiken in Deutschland fehlt allerdings genauso wie das weitere staatlich anerkannter Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzrecht. Die Teile VI und VIII enthalten bereichsspezifische Datenschutzregeln. Teil VII ist derzeit leer.

Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt mit Stand der 61. Ergänzungslieferung eindeutig bei der DSGVO (Teil II, Abschnitt 4.). Auch das aktuelle BDSG (Teil IV) wird in einem gewissen Umfang kommentiert.

Die Kommentierung der DSGVO ist nun mit der am 30. März 2021 erschienen 61. Ergänzungslieferung vollständig. Gerade mit der 59. und 60. Ergänzungslieferung wurden bei der Vervollständigung aber auch bei der Aktualisierung bereits vorhandener Kommentierungen große Fortschritte erzielt. Die vorhandenen Kommentierungen sind gut strukturiert, im Allgemeinen mit ausreichend Verweisen versehen und gut verständlich. Dieser Teil stellt ein vollständiges und sehr nützliches Nachschlagwerk zur DSGVO dar.

Die Kommentierung des BDSG ist bislang noch ziemlich unvollständig. So wurden bislang nur die Regelungen zur/zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§§ 9 – 15), der § 21 „Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission“ der § 26 (Beschäftigendatenschutz), § 29 (Rechte der betroffenen Person und aufsichtsbehördliche Befugnisse im Fall von Geheimhaltungspflichten) und § 30 (Verbraucherkredite) kommentiert. Die Kommentierung zum Beschäftigtendatenschutz ist hier bereits ausführlich und daher ebenfalls sehr nützlich. Hier bin ich auf die nächsten Ergängzungslieferungen gespannt.

Die Landesdatenschutzgesetze und die beiden kirchlichen Datenschutzgesetze sind derzeit nur kommentarlos abgedruckt. Aus meiner Sicht ist diese kommentarlose Dokumention im Zeitalter des Internet nicht mehr erforderlich. Die Websites der Länder und der Kirchen können hier die jeweiligen Datenschutzgesetze sicher aktueller bereithalten, vom Aufwand für die BezieherInnen dieser Loseblattsammlung ganz zu schweigen.

Im bereichsspezifischen Datenschutz hat das Werk leider nachgelassen. Der Sozialdatenschutz fehlt derzeit ganz.

Der Bereich Multimedia und Datenschutz (Teil VI) ist – zumindest mit Stand der 61. Ergänzungslieferung – veraltet. Dies gilt sowohl für die etwas dreißigseitige Darstellung dieses Rechtsgebiets (Stand März 2017) als auch für den Abdruck von drei Vorschriften  (TKG: August 2017, TMG: Mai 2916, RStV: August 2009). Vielleicht wurde hier auf die Verabschiedung des neuen TKG und des neuen elekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) gewartet. Dies werden die nächsten Ergänzungslieferungen zeigen.

Der Teil VIII Melderecht beschränkt sich auf den Abdurck des Bundesmeldegesetzes (BMG, Stand März 2020).  Von daher könnte der Verlag guten Gewissens auch auf diese Teile der Loseblattsammlung vollständig verzichten, es sei denn in naher Zukunft ist eine Aktualisierung und eine ausführlichere Kommentierung vorgesehen.

Fazit: Wer sich in erster Linie für eine Kommentierung der DSGVO sowie insbesondere dem Beschäftigtendatenschutz im BDSG interessiert und die übrigen im Titel genannten Rechtsgebiete außer Acht läßt, wird mit dieser Loseblattsammlung nicht enttäuscht. Mit etwa zwei Ergänzungslieferungen im Jahr ergibt sich m.E. ein akzeptables Verhältnis zwischen Aktualität und (finanzieller sowie zeitleicher) Aufwand für die Ergänzungslieferungen. Das Werk ist daher für alle zu empfehlen, die sich intensiver mit der DSGVO und dem BDSG beschäftigen wollen oder müssen und hierzu eine fundierte Kommentierung benötigen.

Es bleibt weiterhin spannend, was mit den künftigen Ergänzungslieferungen ergänzt wird.

Bezugsmöglichkeit: externer LinkRICHARD BOORBERG VERLAG und der örtliche Buchhandel

Hinweis: Dies ist eine überarbeitete Fassung der Rezension auf Basis der 60. Ergänzungslieferung.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-lit.de/TW5g3c
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2 Antworten zu Datenschutzrecht – Kommentar – Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Datenschutzgesetze der Länder, Bereichsspezifischer Datenschutz – 61. EL

  1. Armin Herb sagt:

    Die 62. Ergänzungslieferung (Juni 2021) brachte eine völlige Überarbeitung des § 26 BDSG zum Beschäftigtendatenschutz und auf das Datenschutzrecht des Katholischen Bistums wird jetzt hingewiesen. Art. 30 (Verfahrensverzeichnis) ist neu und mit einem (neuen) Muster. Art. 45 DSGVO enthält jetzt eine neue Liste der Angemessenheitsbeschlüsse (nach BREXIT und Schrems II)

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